Ein Detektiv wird zu einer angezeigten Wohnungseinbruchdiebstahl gerufen. Die Hausbesitzerin – die allein lebt – sagt, sie sei von einer dreitägigen Geschäftsreise zurückgekehrt und habe ihr Haus verwüstet vorgefunden. Der Detektiv beobachtet vier Dinge: (1) die hintere Schiebetür ist zerbrochen, der Rahmen von außen aufgehebelt; (2) das Schlafzimmer wurde durchwühlt, Schmuck und Bargeld sind weg; (3) eine halbvolle Kaffeetasse steht auf der Küchentheke und ist noch schwach warm; (4) der Deutscher Schäferhund der Hausbesitzerin – von Nachbarn als aggressiv gegenüber Fremden beschrieben – liegt ruhig in seinem Hundebett, die Wasserschüssel frisch gefüllt. Der Detektiv vermutet, dass die Hausbesitzerin den Einbruch inszeniert hat. Welche einzelne Beobachtung unterstützt diese Schlussfolgerung am direktesten und warum?
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